Brand des Eisenwaren-Lagergebäudes „Frickart" in Zofingen

  1.  Brandobjekt
 

Das im Jahre 1931 erstellte Lagergebäude dieser Eisenwarenhandlung besteht aus drei Teilen, dem als Rundbau ausgebauten Wohn- und Bureaugebäude mit einer Grundfläche von 20 x 25 m, dem eigentlichen, im beschriebenen Fall aus- gebrannten Lagerbau mit 25 x 144 m und einem kleinern Garageanbau von 8x6,4 m Bodenfläche.

Das Wohn- und Bureaugebäude besteht aus Backsteinmauerwerk, das Lager- haus und der Garage­anbau sind in Eisenfachwerk erstellt und ausgemauert. Das Lagerhaus ist ein Hallenbau mit nur einem bis zum Dachbeginn reichenden Zwischenabschluss im ersten Feld. Es wies eine Höhe von oberkant Boden bis First von 10 m auf. Der Boden bestand zu vier Fünfteln aus T-Balkenlage mit Bohlenbrettern und zu einem Fünftel gegen das Geschäftshaus zu aus Beton. Die Seitenwände waren auf 4 m Höhe mit Kalksandsteinen ausgemauert, darüber zog sich auf beiden Längsseiten eine Fensterverglasung von 2,1 m Höhe. Der Bau war abgedeckt beidseitig mit Holzschalung, Durotekt und Macadambelag und einem kittlosen Oblicht aus Drahtglas als Spitzdach in der Mitte. Das Dach ruhte auf 17 Bindern in Eisenkonstruktion. Auf der Nordseite war ein Betonkanal für die automatische Bahnanlage, auf der Südseite eine Betonrampe vorgebaut. Mit dem Geschäftshaus stand der Lagerbau im Parterre durch zwei Türen in Verbindung, im Keller durch den Kanal der Bahn. Gegen die Garage bestand  eine öffnungslose Brandmauer. Die Eisenwaren waren in offenen Holzgestellen und zum kleinen Teil in Betongruben gelagert. An Löscheinrichtungen wurden beim Bau des Gebäudes auf Verlangen der Gebäudeversicherungsanstalt drei Aussenhydranten erstellt, welche an eine 125 mm Leitung angeschlossen sind. Diese Leitung steht in Verbindung mit zwei Ringleitungen von je 100 mm Lichtweite. Zur Bedienung der Hydranten war das erforderliche Schlauchmaterial leicht zugänglich ausserhalb des Gebäudes placiert.
 

2.  Brandausbruch und Brandursache

Das Schadenfeuer vom 20. Mai 1936 brach in der Abteilung 2 wo das Oel-, Fett- und Farbenlager sich befand aus und fand gute Nahrung in den zahl- reichen offenen Holzgestellen. Der Brandausbruch wurde um zirka 22.50 Uhr von verschiedenen Nachbarn bemerkt. Der Loko- motivführer des 22.52 Uhr Zuges gab beim Vorbeifahren am Brandobjekt Signale ab, welche in der Hauptsache den Alarm auslösten. Der Brandausbruch muss längere Zeit vorher stattgefunden haben, sonst hätte sich das  Feuer nicht auf das gesamte Lagerhaus ausdehnen können. Die Brandursache selber konnte nicht abgeklärt werden. Es wird Selbstentzündung von mit Oel getränkten Putzfäden vermutet.

  3. Tätigkeit der Feuerwehr
  a)  Alarm und Aufmarsch  
  Die Feuerwehr wurde alarmiert um 22.55 Uhr. Um 23.02 Uhr traf die Autospritze mit einem Teil der Pikettmannschaft ein. Bereits um 22.53 hat ein Feuerwehroffizier mit dem Schlauchmaterial aus einem Schlauchdepot eine erste Leitung zum Schutze des Etablissementes einer Färberei, das schon stark gefährdet war, erstellt. Der Aufmarsch der Feuerwehr dauerte bis 23.10 Uhr. Es traten in den Dienst das Pikett und die drei Löschzüge mit total 98 Mann, 1 Autospritze, 4 Hydrantenwagen und 1 mech. Leiter  
 

b)  Löschangriff. Um 22.53 Uhr wurde der  Löschangriff eingeleitet durch zwei Leitungen, die, wie schon erwähnt, zum Schütze der gefährdeten Liegenschaft der Färberei verwendet wurden.

Die Feuerwehr selber trat um 23.02 Uhr in Funktion und erstellte zwei Leitungen durch das Bureaugebäude zum Schutze vor dem Übergreifen des Feuers vom Lagerhaus auf dieses Gebäude. Nachher wurden zwei Rohrführ- erstellungen auf dem Flachdach des angebauten Garagegebäudes bezogen, um hier ein Übergreifen des Feuers zu verhindern. Nach diesen Abriegelungen wurde mit weitern zwölf Leitungen das Feuer, das sich bei der Ankunft der Feuerwehr auf das ganze Lagerhaus ausgedehnt und bereits das Dach durchbrochen hatte.
 
 

Der Löschangriff ist taktisch richtig angesetzt worden, zuerst Schutz der vom Feuer noch nicht ergriffenen Gebäudeteile (Bureaugebäude und Garageanbau) und der gefährdeten Nachbargebäude, nachher Bekämpfung des brennenden Lagerhauses. Acht Leitungen wurden von der Autospritze mit einem Druck am Rohr von 1-2 Atm. gespiesen, während acht Leitungen an die Hydranten angebekämpft. Die Stosskraft des Feuers war nach zirka zweistündiger Arbeit gebrochen. Das Ablöschen der Glutmassen erforderte aber noch viel Arbeit. Um 5 Uhr morgens konnte Rückzug gemacht und das weitere Ablöschen der noch vorhandenen Brandnester einer besonders organisierten Brandwache über tragen werden. Der Löschangriff ist taktisch richtig angesetzt worden, zuerst Schutz der vom Feuer noch nicht ergriffenen Gebäudeteile (Bureaugebäude und Garageanbau) und der gefährdeten Nachbargebäude, nachher Bekämpfung des brennenden Lagerhauses.
Acht Leitungen wurden von der Autospritze mit einem Druck am Rohr von 1-2 Atm. gespiesen, während acht Leitungen an die Hydranten angeschlossen waren und mit einem Druck von nur noch 1,5-1,8 Atm. arbeiten konnten. Die Druckverminderung bei diesen Leitungen rührt von der Autospritze her, welche an die gleiche Ringleitung angesetzt worden ist. Diese Druckverhältnisse zeigen, dass zu viele Rohre angesetzt worden sind. Der Wasserzufluss in der vorhandenen 125x100 mm Ringleitung hätte ausgereicht für 10 bis 12 gute, löschfähige Strahlen. Ein materieller Nachteil auf dieser Überanstrengung der Hydrantenanlage ist glücklicherweise insofern nicht entstanden, als das Feuer sich mit dem Eingreifen der Feuerwehr nicht mehr weiter verbreitet hat. Dagegen hätte das Ablöschen des brennenden Materials mit kräftigen Strahlen rascher bewerkstelligt werden können. Es muss daher immer wieder auf richtige Verwendung der Hydrantenanlage hingewiesen werden, weil im andern Falle großer Schaden entstehen könnte. Zweckmässiger und richtiger wäre es gewesen, wenn die Autospritze am nahen, genügend Wasser führenden Bach angesetzt worden wäre, was die Hydrantenanlage entlastet hätte.

 
  4. Lehren aus dem Brandfall  
 

a)    In feuerwehrtechnischer Hinsicht. Dem Alarmwesen ist große Aufmerksamkeit zu schenken. Bei Orten mit automatischer Telefon-Zentrale ist darauf zu halten, dass die Feuerwehr unter der üblichen Nr. 18 alarmiert werden kann. Das Einstellen einer fünfstelligen Telefonnummer, wie das hier der Fall war, führt zu Schwierigkeiten und falschen Verbindungen, was Verzögerungen im Alarm der Feuerwehr hervorruft.

Die Leistungsfähigkeit der Hydrantenanlage muss den leitenden Feuerwehr- offizieren bekannt sein. Überanstrengungen der Hydrantenanlagen sollten nicht mehr vorkommen, weil damit eine erhebliche Druckverminderung in den Strahlrohren eintritt und die Löschwirkung der Strahlen beeinträchtigt wird. Die Arbeitsleistung eines Wasserstrahls ist ungefähr Druck im Quadrat mal halbe Wassermenge.

b)  In bau- und feuerpolizeilicher Hinsicht. Der Brandfall hat die altbekannte Tatsache, dass Eisen dem Feuer weniger Stand hält als Holz, neuerdings bestätigt. Die Hitze hat zuerst die miteinander verbundenen Eisenkonstruk- tionen ausgedehnt, wodurch die Fundamente und das Mauerwerk zerrissen wurden. Nachher hat das Eisen mit zunehmender Hitze die Tragfähigkeit vollständig verloren. Die Eisenkonstruktionen, die hauptsächlich längs der Mittelachse des Baues gelitten haben, sind in sich zusammengestürzt und haben die bereits gesprengten Fundamente samt dem Mauerwerk nach innen gerissen. Der Brandschaden wäre weit geringer ausgefallen, wenn nicht gerade die im Feuer so unbeständigen Eisenkonstruktionen alles zerstört hätten. Die 30 NP Differdingerbalken des Bodens sind 15-25 cm weit durch die dicken Betonfundamente hindurch gestossen worden.

Nicht bewährt hat sich auch das vollständig geschlossene, aus Holzschalung, Durotekt und Macadambelag, oben aus Drahtglas bestehende Dach. Es brauchte sehr lange, bis dieses kompakte Dach vom Feuer durchbrochen werden konnte. Die vom Feuer entstandene Hitze staute sich unter dem Dach, brachte alle brennbaren Gegenstände in der großen Lagerhalle sehr rasch auf die Entzündungstemperatur, woraus sich erklärt, dass das ganze Lager in Brand war, als das Feuer zum Dach hinauskam und von der Nachbarschaft bemerkt wurde. Ein Ziegeldach wäre über dem Brandherd in kurzer Zeit durchbrochen worden. Die Hitze hätte hier entweichen können und der Brandausbruch wäre kurz nach dem Entstehen beobachtet worden. Wohl mag die Nachbarschaft einen Lichtschein vom Oblicht wahrgenommen haben. Da aber bei der künstlichen Beleuchtung ungefähr die gleiche Lichterscheinung im Oberlicht eintritt, hat sich die Nachbarschaft an diese Erscheinung gewöhnt, weshalb der Brandausbruch erst im Momente wahrgenommen wurde, als das Feuer das Dach durchbrochen hatte.

Auf Grund dieser Erfahrungen muss in Zukunft darauf gehalten werden, dass bei Skelett- und andern Eisenbauten die tragenden Eisenkonstruk tionen ummantelt werden, damit sie im Feuer die Tragkraft beibehalten. Die Verwendung von feuerhemmend verkleideten Holzkonstruktionen, welche sich im Feuer besser halten, ist anzustreben. Dächer mit vollständig geschlossener und zusammenhängender Dachhaut sind zu vermeiden oder zum mindesten mit Ventilationslöchern zu versehen. Das Ziegeldach ist jeder andern Bedach- ungsart vorzuziehen.

Ebenso notwendig ist die Unterteilung so großer Hallenbauten durch vollstän- dige, feuersichere Abschlüsse; sofern dies aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich ist, müssen an den Decken die gut wirkenden Feuerschürzen angebracht werden.
 
     
 

Ed. Merkli
Adjunkt des Aarg. Versicherungsamtes
Aarau

 
     
  Situation  
     
     
     

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