

12 Gebote für den Rohrführer
Laut Feuerwehrkalender 1950
1.
Du sollst für deinen Dienst stets vollständig ausgerüstet sein.
Halte die Ausrüstung stets in gebrauchsfähigem Zustand und griffbereit!
2.
Du sollst auch im Brandfall den Kopf nicht verlieren und ruhig Blut behalten.
3.
Du sollst das Feuer nie ohne Unterstützung angehen.
4.
Du sollst Türen und Fenster zu einem brennenden Raum erst öffnen,
wenn deine Leitung unter Druck steht.
5.
Du sollst im raucherfüllten Raum kriechend vorgehen,
und dich mit der Leine
sichern lassen. Arbeite mit dem Wind.
6.
Du sollst das Feuer nur aus nächster Nähe mit der ganzen Wucht
des
vollen Wasserstrahls erschlagen.
7.
Du sollst stets darauf bedacht sein, Wasserschaden zu verhüten.
Gib nie Wasser ohne lohnendes Ziel!
Arbeite mit kleinem Kaliber und hohem Druck!
8.
Du sollst das Feuer stets an der Wurzel angreifen.
Spritzen in Rauch und Flammen
ist zwecklos.
9.
Du sollst deine Umgebung stets im Auge behalten, dich gegen Stichflammen und
fallenden Gegenständen schützen,
gegen Einbruch sichern und vor Berührung
mit elektrischen Einrichtungen, Glasscherben etc. hüten.
10.
Du sollst vornehmlich auf den Schutz der tragenden Teile bedacht sein.
11.
Du sollst erst weiter vorrücken, wenn deine Umgebung vollständig abgelöscht
ist.
12.
Du sollst dir stets den Rückzug offen halten und dem Befehl
zum Rückzug bei
Gefahr unverzüglich folge leisten.
Kommentar
des Administrators:
Ausgenommen Ziffer 5, da zu dieser Zeit noch kein Atemschutz vorhanden war,
entsprechen die Gebote für den Rohrführer auch nach 59 Jahren den heutigen
Voraussetzungen.