Die
Rückkehr in Ihre Wohnung erfolgt praktisch immer in Begleitung der
Polizei, des Einsatzleiters oder des Brandschutzexperten.
Sollten Sie
sich unsicher fühlen, können Sie auch um Begleitung bitten.
Bei
einem Brand entstehen Schadstoffe. Die meisten Schadstoffe sind
gasförmig und können mit ausreichender Belüftung entfernt werden.
Die
Luft ist stickig und es riecht nach Verbranntem. Nur dort aber, wo Russ
oder Verkohlung entstanden ist, ist es ungesund, vor allem dann,
wenn
Sie in Ihren Körper gelangen, z.B. beim Einatmen oder beim Verschlucken.
Wenn
es sich beim Brandobjekt nicht direkt um Ihre Wohnung gehandelt hat und
nur leicht verraucht wurde, können Sie nach starker Durchlüftung
sich
dort unbedenklich aufhalten. Oftmals ist jedoch der Schock zu gross, um
wieder in die Wohnung zurückzukehren. Verbringen Sie in diesem
Fall am
besten einige Stunden bei Verwandten oder Freunden und lüften Sie
während dieser Zeit die Wohnung. Suchen Sie einen Arzt auf, wenn
Sie
sich unwohl fühlen, auch wenn Sie kaum Rauch eingeatmet haben.
- Die
Feuerwehr oder Polizei wird Ihre Wohnung freigeben.
Die Einsatzkräfte
stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung und beraten Sie bei
Unklarheiten.
- Die Räumlichkeiten sollten erst für längere Zeit betreten werden, wenn sie erkaltet und gut durchlüftet sind.
- Lüften Sie die Räume für einige Stunden gut durch.
- Halten Sie sich nur so lange wie erforderlich in den betroffenen Räumlichkeiten auf.
- Vermeiden Sie eine Verschleppung von Russ oder Brandrückständen in saubere Bereiche.
- Offene Lebensmittel sollten nicht mehr verzehrt werden.
- Wenn Sie sich unwohl fühlen, suchen Sie sofort einen Arzt auf.
- Wenn
Sie sich unsicher fühlen, suchen Sie sich für die Nacht eine Unterkunft
bei Verwandten oder Freunden.
Die Feuerwehr hat Kontaktadressen, wenn
Sie kein Nachtlager finden können.
- Nehmen
Sie nur das Allerwichtigste wie Wertsachen oder Dokumente aus Ihrer
Wohnung mit, und dies nur,
wenn die Sachen rauch- und russfrei sind.
- Wenn
Sie Kleidung, Spielzeug oder andere Gegenstände aus Ihrer Wohnung
benötigen, achten Sie,
dass diese Sachen rauch- und russfrei sind.
Reinigen Sie sie wenn möglich vor dem Gebrauch.
- Kinder sollten sich nicht alleine in den betroffenen Räumlichkeiten aufhalten.
- Sichern Sie beim Verlassen die Wohnung gegen Unbefugtes eindringen.
Die Polizei wird Ihnen behilflich sein.
- Wenn
Sie nicht Eigentümer des betroffenen Objekts sind, benachrichtigen Sie
umgehend den Hauseigentümer oder Vermieter.
Eventuell hat die Feuerwehr
dies bereits gemacht.
- Setzen
Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung sofern Sie eine
Hausratversicherung haben.
Klären Sie auch die Punkte Reinigung und
Renovierung.
Geben Sie aber dies nicht ohne Rücksprache mit
Ihrem Vermieter in Auftrag.
- Sanierungsmassnahmen sind immer dann notwendig, wenn Brandverschmutzungsspuren festgestellt werden können.
- Auf Sanierung von Brandschäden haben sich einige Firmen spezialisiert. Siehe im Telefonbuch.
Bei Fragen steht Ihnen das Feuerwehrkommando sowie die Gebäudeversicherung gerne zur Verfügung.
Was tun wenn es gebrannt hat hier